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AGB


Liefer- und Zahlungsbedingungen der H&F Vertrieb a division of Hermann & Frank GmbH

I. Allgemeines
Der Käufer erkennt diese Liefer- und Zahlungsbedingungen, die nur für Verträge mit Unternehmern gelten, für den vorliegenden Vertrag sowie für alle künftigen Geschäfte an. Er verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen werden auch nicht durch unser Schweigen oder unsere Lieferung Vertragsinhalt; sie müssen vielmehr von uns für jedes einzelne Geschäft gesondert schriftlich durch unsere Vertriebsleiter, Geschäftsführer oder Prokuristen bestätigt werden. Wir behalten uns vor, diese Liefer- und Zahlungsbedingungen jederzeit für zukünftige Geschäfte zu ändern.

II. Lieferung, Retouren
1. Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – freibleibend. Sofern wir Aufträge nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt haben, gilt jedenfalls unser Lieferschein als Bestätigung.

2. Wir sind jederzeit zur Leistung – auch in Teilen – berechtigt. Außer bei Fixgeschäften sind wir (auch bei der Angabe eines Liefertermins bzw. einer Lieferfrist) erst nach (anschließender) schriftlicher Aufforderung des Käufers zur Lieferung verpflichtet. Dem Käufer steht das Rücktrittsrecht gemäß § 323 BGB nach fruchtlosem Ablauf einer uns schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist zu. Diese verlängert sich um die Dauer unvorhergesehener Lieferhindernisse wie z. B. urheberrechtlich bedingten Lieferverboten, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder bei unseren Lieferanten, z. B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer IV.

3. Hatten wir mit dem Käufer ein Zahlungsziel vereinbart, sind wir dennoch berechtigt, die Lieferung von Barzahlung abhängig zu machen, sofern eine der Voraussetzungen nach Ziffer V 4. vorliegt.

4. Die Gefahr geht - auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist - auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager verlässt. Alle Sendungen sowie etwaige Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Der Käufer hat uns binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich zu informieren, falls er die Ware nicht erhalten hat.

5. Umtausch und Rückgabe sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Bei vereinbartem Retourenrecht hat der Käufer für gewünschte Retouren einen Retoureantrag zu stellen. Nach unserer Genehmigung der Retoure durch Erteilung eines Retourenscheins ist die Ware im Originalzustand an einen von uns zu bestimmenden Ort zu versenden. Nach Prüfung der retournierten Ware erteilen wir für genehmigte Retouren eine Gutschrift; der Käufer darf gegenüber unseren Forderungen erst nach Gutschriftserteilung aufrechnen.

III. Preise
1. Die Berechnung erfolgt zu den bei Vertragsabschluß geltenden Preislisten, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wird, zuzüglich Warenverteilkosten und Mehrwertsteuer. Die Vergütung für die Entsorgungspauschale erfolgt als integraler Bestandteil der Warenverteilkosten. 2. Für Zusatzleistungen auf Veranlassung des Kunden bzgl. einer Verpackungs- oder Versandart sowie Produktausfertigung, die für jede Bestellung neu zu erteilen sind, berechnen wir die entstehenden Mehrkosten.

IV. Gewährleistung, Haftung
1. Wird die von uns gelieferte Ware in der weiteren Lieferkette Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs, gelten bei Mängeln der Ware die gesetzlichen Vorschriften.

2. Anderenfalls sowie bei Lieferverzögerungen und Nichterfüllung haften wir auf Schadensersatz (vorbehaltlich Satz 2) nur, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, haften wir, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden; die Begrenzung gilt nicht bei einer Pflichtverletzung unserer Geschäftsführer oder leitenden Angestellten. Wir haften nur für Schäden an der Ware selbst, nicht jedoch für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Die Schadensersatz und weiteren Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr ab Lieferung der Ware.

V. Zahlung
1. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel in Form von Sammelabrechnungen. Soweit nicht Barzahlung bei Lieferung vereinbart wurde, sind Rechnungen „netto Kasse“ sofort oder zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum auf die in der Rechnung angegebenen Konten zu bezahlen. Bei Zahlung binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, soweit zu diesem Zeitpunkt keine sonstigen fälligen Forderungen bestehen, für die, die eingeräumten Zahlungsziele überschritten sind. Ohne Leistungsbestimmung eingehende Beträge werden gemäß § 366 II BGB verrechnet; bei gleich alten Schulden verrechnen wir nach unserer Wahl.

2. Wechsel nehmen wir nur ausnahmsweise nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung zahlungshalber an. Diskont- und Einzugsspesen sind vom Käufer zu tragen.

3. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen unter der Voraussetzung sofort fällig zu stellen, dass bereits fällige Forderungen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht ausgeglichen werden, oder Abbuchungsermächtigungen mit Wirkung für bereits durch Warenauslieferung entstandene Forderungen widerrufen werden, oder uns eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. negative Auskünfte) des Käufers bekannt wird, durch die der Zahlungsanspruch gefährdet erscheint. Dies gilt insbesondere bei Bekanntwerden von Wechsel-/Scheckprotesten, Rücklastschriften oder Zwangsvollstreckungen gegen den Käufer sowie Insolvenzanträgen oder außergerichtlichen Schuldenregulierungsversuchen über das Käufervermögen. Wir werden unser Recht nicht ausüben, sobald uns der Käufer eine ausreichende Sicherheit unserer Wahl stellt.

4. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers – auch aus § 369 HGB – ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung sämtlicher – auch künftig fällig werdender oder bedingter - Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Käufer hat uns Zutritt zu der in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren.

2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt im ordnungsmäßigen Geschäftsbetrieb veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung, Verpfändung, Verkauf des gesamten Warenbestands oder Räumungsverkauf ist er nicht berechtigt.

3. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Schecks und Wechseln – mit allen Nebenrechten an uns ab. Falls die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir ihm berechnet haben.

4. Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir ihm für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben.

5. Der Käufer tritt uns alle Versicherungs- oder sonstigen Ansprüche ab, die er wegen Verlustes oder Schäden an der Vorbehaltsware erwirbt.

6. Alle vorbezeichneten Abtretungen nehmen wir an. Der Käufer hat uns auf unser Anfordern jederzeit eine Liste der abgetretenen Ansprüche sowie alle Informationen und Unterlagen zu deren Durchsetzung auszuhändigen.

7. Bei Vorliegen einer der Voraussetzungen gemäß Ziffer V.3. darf der Käufer über die Vorbehaltsware nicht mehr verfügen und wir dürfen die Abtretungen des Käufers aufdecken sowie vom Vertrag zurücktreten und die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Zur Herausgabe hat der Käufer die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren des Käufers zu lagern, sie als unsere Lieferung unter Eigentumsvorbehalt zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und ein Verzeichnis der Vorbehaltsware zu übergeben.

8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherung die Höhe unserer Forderungen um mehr als 10 %, werden wir diese insoweit nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben.

9. Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.

VII. Warenkennzeichnung und -verwendung
1. Jede Veränderung unserer Waren und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein Sondererzeugnis handelt, sind unzulässig.

2. Die Lizenzierung der an unseren Produkten bestehenden Urheberrechte erstreckt sich ausschließlich auf das Inland. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle des Exportes unserer Produkte möglicherweise Urheberrechte und/ oder verwandte Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Eine Haftung für eine eventuelle Inanspruchnahme durch im Ausland Berechtigte wird nicht übernommen. Exporte in Länder außerhalb des EWR sind ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.

3. Die Überspielung der Aufnahmen auf den Bild- und Tonträgern für gewerbliche Zwecke sowie die Vermietung und der Verleih unserer Bild- und Tonträger, das Einstellen ins Internet (insbes. Tauschbörsen) oder ähnliche Netzwerke (wie Netzwerke für Mobiltelefone) oder unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Ergebnis vergleichbare Geschäfte (Umgehungsgeschäfte), ist untersagt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.

VIII. Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch aus Wechseln und Schecks, die sich aus unserer Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ergeben, ist Köln.

2. Es gilt deutsches Recht, jedoch wird ausdrücklich die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 ausgeschlossen.


Hermann & Frank GmbH, Richmodstraße 6, D-50667 Köln


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